Gericht entscheidet gegen den WAGG
3. September 2003 Das Verwaltungsgericht Cottbus hat Einwohnern im Amt Friedersdorf in ihrer Klage bezüglich der Anschlussgebühren aus der Wasserversorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gussow und Gräbendorf (WAGG) Recht zugesprochen.
Das Gericht hat bei der Veröffentlichung der Satzung des WAGG einen Formfehler festgestellt, somit ist diese nicht in Kraft getreten. Nach Auffassung des Klägers Eckhard Loos, der sich auf das Gerichtsurteil stützt, ist hiermit der hochverschuldete WAGG nicht berechtigt, Baukostenzuschüsse (Anschlussgebühren) zu erheben, gezahlte Beiträge müssten zurückgezahlt werden und alle erstellten Bescheide über noch nicht bezahlte Baukostenzuschüsse aufgehoben werden.
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung des WAGG, Bert Steinbach, sieht das anders: \"Die Mängel würden beseitigt, damit ist die Satzung gültig und die Bürger in der Zahlungspflicht.\"
Zu dem Vorwurf Looses, dass die Bevölkerung über das Gerichtsurteil durch den WAGG und das Amt Friedersdorf nicht informiert wurde, sagt Verbandsvorsteher Habermann: \"Am 1. Juli war die Urteilsverkündung und am 3. Juli wurde in einer öffentlichen Verbandssitzung, an der jeder Bürger teilnehmen konnte, das Thema verhandelt.\"
In der nächsten Verbandsversammlung am 18. September werden alle übrigen Satzungen des Verbandes beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Dann wird auch entschieden, ob der WAGG in die Berufung geht, um die ausstehenden Beträge von den Klägern einzufordern. Wochenspiegel
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